Das ehemalige Mülihofgut

Zu den alten Lehenshöfen des Klosters Trub gehörte auch das Mülihofgut. Der Besitzer des Mülihofgutes hatte den Hintersatz von 6 Pfund zu bezahlen und den Bodenzins, der jährlich 45 Batzen und 1 Mass Primizhafer ausmachte. An diesen Bodenzins hatten die Besitzer der seit dem Mittelalter abgetrennten Höfe einen Beitrag zu bezahlen (Mühlescheuer, Ober Statt, Mittler Statt und Unter „niedere“ Statt).

Seit mindestens 1600 gehörte der Hof einem Zweig der Familie Wüthrich von Trub. 1623 gehörte die Mühle gemäss Urbar Peter Wüthrich. Dieser habe die Mühle von Ulrich Aeschlimanns Erben erworben. 1691 ist bereits der Müller und Gutsbesitzer Abraham Wüthrich an der Speichertüre erwähnt.

1736 gehörte gemäss Urbar die Mühle Michael Wüthrich, dem Weibel, und Niklaus Wüthrich, dem Mühlegutbauern. Sie hatten jährlich auf Andreas 6 Pfund in Geld und 1 Mäss Primizhafer zu bezahlen. Damals bestand das Mühlegut aus zwei Häusern, der Mühle mit zwei Mahlwerken und einer Rönnlen, einer Säge, Bläue, Reibe und einer Stampfi. Das Land dazu umfasste 20 Jucharten. 1771 ersuchte Abraham Wüthrich, der Müller zu Trub, die Gnädigen Herren um die Erteilung einer Konzession für eine Notmühle. Er beklagte sich, dass seine Mühle im Winter wegen Wassermangel bis zu 20 Wochen „still stehe“. Er wolle nun oberhalb der alten Mühle eine Notmühle bauen lassen, da dort mehrere Quellen sind, die genügend Wasser für den Betrieb der Mühle geben. Die Herren aus Bern untersuchten den Fall und stellten fest, dass die Mühle von Trub seit 1651 an der heutigen Stelle liege. Es konnte auch noch festgestellt werden, wo früher die Fischweiher des Klosters waren (Weierhus!). Diese Weiher waren aber 1771 vollständig ausgetrocknet, so dass die Gutachter zum Schluss kamen, dass die Wasserführung generell geändert habe und sie somit diese Not- oder Wintermühle bewilligen werden.

1744 wurde in einem Brief mit dem Besitzer des Schweidbodens auch die Sache mit dem Mühlebach geregelt. Der Mühlebesitzer ist berechtigt, den Mühlebach zu stauen und zu schwellen nach Belieben, dagegen muss der Mühlegutbesitzer jährlich gratis einen Trämmel sägen. Zudem darf er für die Arbeiten des Werchs des Schweidbodenhofes keinen Reibelohn verlangen. Bereits 1571 und 1618 wurde geschrieben, dass bei Arbeiten am Mühlebach die Besitzer des Wirtschaftsgutes und die beiden Feld – Güter zusammen je einen Mann zur Mithilfe stellen müssen.

1782 umfasste das Mühlegut die Mühle selbst, die Notmühle wie auch das Landwirtschaftsgut und die Säge, alles in allem 3 Häuser. Das Land wurde mit 9 Kühen Sömmerung und Winterung und Weide für 2 Kühe die Sömmerung angegeben. Dazu gehörten auch noch zwei Stücke Hochwald. Die Mühlescheuer war auch damals schon ein eigenständiges Heimwesen. Im Anlagebuch von 1784 ist die Mühle zu Trub Eigentum von Abraham Wüthrich. Dieses Gut wurde mit 21‘000 Pfund bewertet.

Zwischen 1783 und 1785 hatte Abraham Wüthrich, der Müller, wegen seines Alters und wegen der Streitigkeiten zwischen seinen Söhnen und Schwiegersöhnen seine Liegenschaften abgetreten. Eine Reihe von Vermittlern unter der Führung von Schaffner Bernhard Jakob hatte die Lage zu lösen geholfen, da sich auch über die Schleissnutzung Differenzen „Missverständnisse“ ergeben hatten.
Der Sohn Christian erhielt damals die Hälfe der Mühle, der Stampfe und der Reibe. Die andere Hälfte wurde dem Sohn Abraham Wüthrich abgetreten. Niklaus Wüthrich erhielt dagegen gemäss seinem Ehevertrag von 1768 die Säge und das Wohnhaus. Abraham Wüthrich bekam darüber hinaus noch das Sässhaus und den Speicher.

 

Abraham Wüthrich konnte 1810 die andere Hälfte der Mühle von seinem Bruder Christian Wüthrich, Müller, erstehen. Als er starb, übernahm der Sohn Christian, geboren 1791, die Mühle im Trub als Minderjähriger. Dem Vermögen von 10‘962 Bernkronen standen aber Schulden in der Höhe von 10‘092 Bernkronen gegenüber, so dass nur ein geringes Vermögen verteilt werden konnte.

Abraham Wüthrich besass beim Tod die Mühle mit zwei Mahlwerken, einer Rönnle, Muskornstampfe mit Wohnhaus, einem Bauernhaus, einem Wohnstöcklein, einer Lohnstampfe und einer Reibe mit aufgebautem Wohnteil und einem Speicher. Das Land dazu umfasste rund 30 Jucharten. Dazu gehörte noch die Notmühle mit Umschwung, ausreichend für 3 – 4 Gartenbeete. Dazu gehörte noch die Hälfte eines Waldstücks im Mühlebachgraben und ein Stück Wald im Hohwald, das er 1770 erworben hatte. Der Mühlebach konnte auf dem gesamten Schweibodengut jederzeit neu gefasst und unterhalten werden. Zudem besass Abraham Wüthrich die Fischenzrechte im Mühlebach. Dagegen musste der Mühlegutsbesitzer dem Schweidbodengutsbesitzer und dem Weierhusgutsbesitzer jährlich gratis einen Trämel sägen lassen und zudem durften diese ihr Werch auf der Stampfe gratis bearbeiten lassen.

1815 ging der Hof an Christen Jakob und Johann Scheidegger über, die das Mühlegut verteilten. 1840 kaufte Daniel Fankhauser vom Schweidboden die Teile wieder zusammen und der Hof ist heute noch im Besitz seiner Nachkommen.

 

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Die heutigen Besitzer

Heute gehört der Mühlehof Trub Samuel und Margreth Fankhauser. Das Ehepaar wohnt im Mühlehof und arbeitet in der eigenen Firma, der Wingeier Haustechnik AG, in Trubschachen.

Margreth Fankhauser

Samuel Fankhauser